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Rechtliches

Erklärung zur Barrierefreiheit

Seit Juni 2025 gilt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Diese Website ist auf WCAG 2.1 Stufe AA ausgelegt.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist nach eigener Bewertung mit den Anforderungen der WCAG 2.1 Stufe AA weitgehend vereinbar. Eine externe Konformitätsprüfung ist für den Livegang vorgesehen; bis dahin beruht diese Erklärung auf einer Selbstbewertung.

Umgesetzte Maßnahmen

  • Struktur: durchgängige Überschriftenhierarchie, semantische Landmarken (header, nav, main, footer) und ein Sprunglink zum Inhalt.
  • Tastaturbedienung: alle interaktiven Elemente sind mit der Tastatur erreichbar; der Fokus ist jederzeit deutlich sichtbar.
  • Kontrast: Text- und Bedienelementfarben erfüllen mindestens das Kontrastverhältnis 4,5:1 (große Schrift 3:1).
  • Bewegung: Animationen sind dezent und werden bei aktivierter Systemeinstellung „Bewegung reduzieren“ vollständig abgeschaltet.
  • Grafiken: informationstragende Grafiken haben Textalternativen; die Karstschnitt-Zeichnung ist zusätzlich ausführlich beschrieben. Rein dekorative Grafiken sind vor Screenreadern verborgen.
  • Zoom und Reflow: die Seite bleibt bis 200 % Vergrößerung und bis 320 px Breite ohne horizontales Scrollen nutzbar.
  • Sprache: die Seitensprache ist ausgezeichnet; anderssprachige Passagen sind einzeln gekennzeichnet.
  • Ohne JavaScript: alle Inhalte funktionieren auch bei deaktiviertem JavaScript. Kontakt läuft über einen gewöhnlichen E-Mail-Verweis, nicht über ein Skript.

Bekannte Einschränkungen

  • Die Fachgrafik „Karstschnitt“ vermittelt komplexe Zusammenhänge. Die Textbeschreibung fasst sie zusammen, ersetzt aber nicht jede Detailinformation der Zeichnung.
  • Später ergänzte Inhalte Dritter (etwa PDF-Dokumente) sind noch nicht geprüft. PDF-Dateien werden erst veröffentlicht, wenn sie barrierefrei getaggt sind.

Rückmeldung und Kontakt

Ist Ihnen eine Barriere aufgefallen? Schreiben Sie uns — wir beheben sie und antworten in der Regel innerhalb von zwei Werktagen.

Zum Kontaktformular

Durchsetzungsverfahren

Erhalten Sie auf Ihre Rückmeldung keine zufriedenstellende Antwort, können Sie sich an die zuständige Marktaufsichtsbehörde des jeweiligen Mitgliedstaats wenden. [Zuständige Stelle und Anschrift vor dem Livegang ergänzen.]

Diese Erklärung wurde am [Datum] erstellt.